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Wirksam und unschädlich

Schnee und Eis zuhause bekämpfen: So geht es vernünftig

© Lisa/stock.adobe.com

Alle Jahre wieder – kommt garantiert jener Morgen, an dem die Geräusche von der Straße her seltsam gedämpft klingen. Beim Hochziehen des Rollladens zeigt sich dann ganz schnell die dafür verantwortliche kalte weiße Pracht. Doch so schön sie ist, sie muss zumindest eingehegt werden. Nicht nur aus Gesetzes- und Haftbarkeitsgründen, sondern der eigenen Sicherheit wegen. Doch ist der Eimer voll Streusalz nach wie vor der Weisheit letzter Schluss?

Räum- und Streupflicht: Schnee- und Eisbekämpfung als Bürgerpflicht

Es mag in der restlichen Welt Gegenden geben, in denen die gesamte Beseitigung von Schnee und Eis entweder komplett durch die Kommune übernommen wird oder man angesichts enormer Massen höchstens Hauptstraßen räumt. Deutschland im Allgemeinen sowie Leipzig im Besonderen gehören jedoch nicht dazu. Bei uns in der Stadt gibt es sogar eine spezielle „Winterdienstsatzung“

Ähnlich wie in den meisten anderen Kommunen überträgt sie gewisse Pflichten Grundstücksbesitzern für die davorliegenden öffentlichen Gehwege. Die wichtigsten diesbezüglichen Auszüge daraus:

1. Es geht sowohl um das Räumen von Schnee als auch das in der Satzung sogenannte „Abstumpfen“ von Schnee- und Eisglätte.

2. Die Pflicht gilt werktags (also auch samstags) zwischen 07:00 und 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 Uhr. Bedeutet, in diesen Zeiträumen muss die Benutzbarkeit dauerhaft(!) gewährleistet sein.

3. Die Winterdienstpflicht gilt für Anlieger, wobei diese die Tätigkeit Dritten übertragen können – dadurch dürfen Vermieter ihre Mieter dafür heranziehen.

4. Betroffen sind alle Gehwege, die an das Grundstück angrenzen in voller Länge und mindestens 1,20 Meter Räumbreite.

5. Der Einsatz von regulärem Streusalz ist bei Schnee verboten und darf nur bei Eis erfolgen – selbst dann jedoch nur, wenn andere Materialien nicht ausreichen.

Weiterhin gilt: Wer streut, muss das Mittel auch wieder aufnehmen, sobald keine Glättegefahr mehr droht.

So viel zu den offiziellen Vorgaben (wobei dringend ein Blick in die deutlich umfangreichere Satzung angeraten ist, da wir hier aus Platzgründen nur die zentralsten Punkte abbilden können). Stellt sich nun die Frage: Wie bekommt man Schnee und Eis nicht nur vom Gehweg, sondern vielleicht auch dem eigenen Grundstück entfernt?

Die wichtigsten Hilfsmittel

Selbst eine hauchdünne Schneeschicht benötigt ein Minimum an Werkzeug, um sich entfernen zu lassen. Dabei gilt grob: Je dicker und nasser der Schnee ist sowie je festgetrampelter, desto größer sind die Anforderungen.

  • Das geforderte Abstumpfen der Glätte erfordert grundsätzlich Streumittel, welche die Griffigkeit erhöhen. Hierfür existieren verschiedene ökologisch unbedenkliche Alternativen, die ohne Salz funktionieren – darunter sogar simpler Sand. 
  • Ebenfalls zwingend nötig ist ein grober Besen mit harten Kunststoffborsten. Am besten einer, der bereits die 1,20 Meter Breite aufweist – oder der Breite eines schmäleren Gehwegs entspricht. 
  • Zumindest für dickere Schneeschichten ist eine Schneeschaufel erforderlich. Je stärker der übliche Schneefall und je häufiger deshalb der Einsatz, desto mehr sollte man dabei auf ein Exemplar mit langlebiger metallener Gleitschiene setzen – anstelle einer Kunststoff- oder Gummilippe. 

Für die üblichen Schneemengen und Grundstücksbreiten in unserer Region dürfte das ausreichen. Wer jedoch beispielsweise einen sehr großen Hof sein Eigen nennt, der sollte vielleicht überlegen, einen kleinen motorisierten Schneeräumer anzuschaffen. Solche Geräte arbeiten mit einem Räumschild oder einer rotierenden Bürste und sind sehr gut darin, viel Fläche in kurzer Zeit zu säubern – wobei eine vollwertige Schneefräse selbst hier „overkill“ wäre.

Tipp: Falls Schnee oder Eis gemeldet wird, ist es sinnvoll, die Hilfsmittel bereits an der Tür bereitzustellen. Das verhindert womöglich rutschgefährliche und Schnee festtretende Wege. Dazu noch ein Wort zum Thema Außentreppen, ansteigende Wege und ähnliche neuralgische Bereiche: Je nachdem, aus was diese bestehen, können sie bei Eis lebensgefährlich glatt werden. Sofern Streugut allein nicht genügt, könnte man dafür einen elektrischen oder gasbetriebenen Unkrautbrenner zweckentfremden, um so Eis zu schmelzen und das Tauwasser zu verdrängen. Sicherlich keine Lösung für den ganzen Gehsteig, aber zumindest für besonders unfallgefährliche Zonen rund ums Haus.

Tipp: Lockerer Pulverschnee kann auch ein Laubbläser schnell und komfortabel räumen. Dabei jedoch auf den Winkel achten, um dem Verkehr nicht die Sicht zu nehmen. Je nach genauer Situation kann es zudem hilfreich sein, eine Schubkarre zu besitzen. Auf öffentlichen Wegen in Leipzig muss Schnee entweder in den Vorgarten oder an die Kante zur Fahrbahn geräumt werden, dabei sind Gassen zu belassen, etwa für die Müllabfuhr. Gärtner sollten indes überlegen, via Schubkarre den (ungesalzenen) Schnee auf ihre winterlich leeren Beete zu befördern. Einerseits kann er Pflanzen vor Frost schützen, andererseits sorgt Schnee beim Schmelzen für ein gutes Feuchtigkeits-Reservoir im Erdreich.

Wichtig: Selbst dort, wo es erlaubt ist, sollte man den Einsatz von Streusalz sehr gut überdenken. Unter anderem ist es sehr aggressiv für Tierpfoten und kann dort, wo es durch Schmelzwasser hingelangt, nachhaltig den Boden regelrecht vergiften und so ein Pflanzenwachstum verhindern. Just deswegen ist in ganz Sachsen die Verwendung von Salz zur Unkrautbekämpfung streng verboten.

Schnee entfernen: Wer öfter kehrt, muss weniger schippen

Was Schneefall anbelangt, gibt es ein ungeschriebenes Gesetz: Je häufiger man zum Besen greift, während die Flocken noch fallen, desto weniger anstrengend wird es. Denn jeder Passant, der über den liegenden Schnee läuft, verdichtet ihn. 

Schon ein Tritt kann genügen, um aus zuvor leicht wegzufegenden Flocken einen festgetretenen „Schneefleck“ zu machen, der die scharfe Kante der Schneeschaufel benötigt. Selbst, wo die Schneeschicht unberührt bleibt, wird sie schon ab wenigen Zentimetern Dicke zu schwer, um sie noch sinnvoll mit dem Besen zu beseitigen. 

Sofern es das eigene Zeitbudget ermöglicht, wäre es daher besser, lieber häufiger zum Besen zu greifen und die dünne Schicht in Richtung Fahrbahn bzw. auf Privatgrund generell zur Seite zu fegen. Doch was, wenn das nicht geht? Dann geht es mit der Schaufel so:

1. Die Schneeschaufel nicht als klassische Schaufel betrachten, sondern eher als Schieber. Das Weiß also nicht aufs Blatt nehmen und „schippen“, sondern das Werkzeug eher leicht schräg vor sich herschieben und den Schnee so aufnehmen und an die passende Stelle drücken – wo dann die Schaufel einfach rückwärts herausgezogen wird.

2. Auf eine möglichst gerade Körperhaltung achten. Je größer der Bediener, desto länger sollte daher der Stiel sein.

3. Schnee niemals auf Kanaldeckel, in den Rinnstein und ähnliche Orte befördern. Hier wirkt er wie ein Staudamm für Tauwasser. 

4. Wenn die Haupt-Schneemenge beseitigt ist, die feinen Reste mit dem Besen beiseite fegen. Je weniger Schnee verbleibt, desto besser.

5. Erst nach dem Schneeräumen streuen. Tipp: Wer für den Garten (etwa den Rasen) einen Sä- bzw. Streuwagen für Saatgut und Dünger besitzt, kann ihn i.d.R. problemlos zum Winterdienst heranziehen und damit eine gleichmäßige Streuung bei geringstem Materialverbrauch erzielen. Falls damit Salz gestreut wird, bitte vor dem nächsten Garten-Einsatz ordentlich abwaschen.

Auf diese Weise geht man ggf. mehrfach vor – bis endlich Tauwetter einsetzt. Allerdings ist die Arbeitspflicht dann noch nicht vorbei. Nicht schmelzendes Streugut muss zum Schluss wieder aufgenommen werden. Aufgrund der Verunreinigungen durch den Verkehr ist es in der Restmülltonne am besten aufgehoben. 

Wo man zuhause ebenfalls Schnee und Eis entfernen sollte

Der Gehweg vor dem Haus sowie die Zugänge zur Vordertür, Mülltonnen und Garage sind sozusagen die Pflicht. Mitunter kommt jedoch – insbesondere bei sehr widrigem Winterwetter – noch eine Kür hinzu. Das beinhaltet folgendes: 

  • Bei Gefahr von Dachlawinen sollten Passanten sicherheitshalber – etwa durch Schilder – gewarnt werden. Falls sich Eiszapfen bilden, sollten diese ebenfalls mit einer langen Stange o.Ä. entfernt werden, bevor sie zu einer problematischen Größe anwachsen.
  • An Bäumen kann es durch Schneelast zu Astbrüchen kommen; mitunter das Todesurteil für den Baum. Vermeiden lässt es sich durch Rütteln, Abkehren oder sanfte(!) Schläge gegen den Ast mit einer langen Stange. Dabei unbedingt eine Jacke mit Kapuze tragen, sonst landet unter Garantie Schnee im Kragen.
  • Ähnlich wie bei öffentlichen Gullideckeln sollten alle Regengitter und ähnliche freiliegenden Abläufe auf dem Grundstück abgekehrt werden. Falls es typische Wege gibt, die Regenwasser immer nimmt, ist es zudem sinnvoll, sie ebenfalls zu reinigen, damit Schmelzwasser gut fließen kann. 
  • Im Freien montierte Außenleuchten und Bewegungsmelder sollten vorsichtig abgefegt werden, um die Gefahr durch Schneegewicht und Nässe zu reduzieren. Bitte bedenken: Heutige LED-Leuchten werden bei Weitem nicht mehr so heiß wie ihre Vorgänger mit Halogen-Lampen oder herkömmlichen Leuchtmitteln; Schnee schmilzt also im Betrieb nicht von selbst rasch weg. 

Der Gartenteich ist zugefroren? Dann bitte keinesfalls die Eisschicht beschädigen, das kann darin jetzt bei reduziertem Stoffwechsel ruhenden Fische aufwecken und dadurch töten. Besser ist es, vor dem nächsten Frost einen Eisfreihalter einzusetzen. 

Alles erledigt? Dann wäre es vielleicht nicht die schlechteste Idee, sich jetzt mit einem die kalten Finger wärmenden Heißgetränk ans Fenster zu setzen und das weiße Treiben einfach zu genießen – es wird dank Klimawandel zwangsläufig immer seltener werden.

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