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Teillegalisierung von Cannabis

Legal kiffen: Das ist auch in Leipzig erlaubt

Ab 1. April ist der Konsum von Cannabis offiziell legal - unter bestimmten Voraussetzungen © 7raysmarketing/Pixabay

Nach intensiven Diskussionen hat der Bundestag vor einigen Tagen das Cannabis-Gesetz verabschiedet. Damit ist der Konsum von Cannabis ab dem 1. April auch in Leipzig legal. Was bedeutet das? Was ist erlaubt? Was nicht?

Wie bedeutet die Legalisierung?

Im öffentlichen Raum soll der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei bleiben. Anbau und Abgabe soll vorerst über Anbauvereine, sogenannte Cannabis Social Clubs, ermöglicht werden. Im Eigenanbau zuhause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt.

Wie viel Cannabis kann man über die Cannabis Social Clubs bekommen?

Die Vereine oder Clubs dürfen maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und 50 Gramm pro Monat an ihre bis zu 500 Mitglieder abgeben. Mitglieder können nur Erwachsene werden. Sind diese zwischen 18 und 21 Jahre alt, bekommen sie höchstens 30 Gramm im Monat. Bei den 18- bis 21-Jährigen ist der Gehalt des Rauschmittels THC auf zehn Prozent begrenzt. Die Cannabis-Vereine dürfen zudem Samen und Stecklinge an die Mitglieder zum Eigenanbau zuhause weitergeben. Hier sind maximal sieben Samen oder fünf Stecklinge je Monat erlaubt.

Darf in den Clubs auch konsumiert werden?

Nein. Erlaubt ist der Konsum von Cannabis nur in einem Abstand von 100 Metern. Dies gilt auch für Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze sowie in öffentlich zugänglichen Sportstätten.

Ist auch ein Verkauf über Fachgeschäfte geplant?

Mittelfristig ja. Die Bundesregierung will dies aber erst in einer zweiten Stufe und über ein weiteres Gesetz regeln, das derzeit vorbereitet wird. Geplant sind Modellregionen, in denen für fünf Jahre auch der kommerzielle Verkauf über lizenzierte Fachgeschäfte getestet werden soll.

Wie sollen Jugendliche und junge Erwachsene geschützt werden?

Gesundheitsminister Karl Lauterbach verweist darauf, dass Cannabiskonsum „gefährlich“ sei – besonders für Jugendliche und junge Erwachsene, deren Gehirn sich noch bis zu einem Alter von 25 Jahren verändere. Deshalb hat das Gesundheitsministerium eine Aufklärungskampagne für diese Zielgruppe gestartet. Eine erste Evaluation zu den Auswirkungen der Legalisierung auf den Kinder- und Jugendschutz soll 18 Monate nach Inkrafttreten vorliegen. Eine Evaluation für das komplette Gesetz ist nach vier Jahren geplant.

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