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  • Interviews
Gespräch mit der Leipziger Ärztin Dr. Konstanze Gerlach

Immerhin verpflichtet den Staat das Grundgesetz zur menschenwürdigen Fürsorge oder nicht?

Dr. Konstanze Gerlach auf der Bühne der Demonstration © Dr. Bea Merscher

Am 5. September 2026 kam es zur Demonstration "Es ist Punkt 12! Gesundheit statt Sparzwang!" vor dem Berliner Reichstag, bei der Abertausende von Beschäftigten und Engagierten, Ärztinnen, Ärzten, Pflegekräften, Therapierenden und und und ... gegen die Sparorgien der Koalition aus SPD und CDU im Bereich des Gesundheitswesens aufstanden. Leider brachten die Sender des ÖRR es nicht zustande, diese Veranstaltung überhaupt prominent zu erwähnen. Deshalb und weil die Kürzungsorgie alle Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind (Privatversicherte wie unser Kanzler sind ausgenommen), Kinder, Tätige am Limit, Gründende und Praxisinhabende betrifft, machen wir uns mit der Leipziger Ärztin Konstanze Gerlach auf in die Untiefen des Gesetzeswerks. Was ist los ab Anfang 2027? Wie können wir diese, das Gesundheitssystem zum Zerreißen bringende „Reform“ nachbessern? Wann wird wieder Politik für die Menschen gemacht? Es geht in den schlimmsten Fällen hier wirklich darum, Menschenleben zu retten.

Dr. Konstanze Gerlach gab dem Ahoi-Redakteur Volly Tanner ein langes und hochinformatives Interview. Und sie sprach auch auf der Demonstration. Absolute Leseempfehlung!

Ahoi: Guten Tag Konstanze Gerlach. Du warst am vergangenen 5. September in Berlin Teil der Demonstration „Es ist Punkt 12! Gesundheit statt Sparzwang“, auf der die von der Bundesregierung zu verantwortende Gesundheitsreform mit all ihren negativen Auswirkungen thematisiert wurde. Du selbst hast dort auch eine Rede gehalten. Das müssen wir erst einmal auseinanderdröseln: Wie kommt es, dass Du Dich engagierst, welche Betroffenheit betrifft Dich? Bist Du selbst im medizinischen Sektor tätig? Als was denn genau?

Konstanze Gerlach: Ja. Ich bin Ärztin, genauer Hausärztin, selbstständig, Arbeitgeberin und dreifache Mutter. Hausarztpraxen sind Knotenpunkte zwischen ambulanter und stationärer Versorgung, Pflegediensten, dem Rettungswesen, Therapeuten und pflegenden Angehörigen. Die Entwicklung des Gesundheitssystems erlebe ich aus mehreren Perspektiven: als Ärztin in der unmittelbaren Patientenversorgung, als Praxisinhaberin mit Verantwortung für Personal und laufende Kosten und zugleich als Bürgerin und Mutter. Eine gute Gesundheitsversorgung für meine Mitmenschen ist mir eine Herzensangelegenheit. Das Gesundheitssystem geht uns alle an!

Mein Engagement richtet sich nicht gegen notwendige Reformen an sich. Es geht um die Frage, ob finanzielle Stabilisierung so gestaltet wird, dass die Versorgung vor Ort und Prävention noch funktionieren können. Die geplanten Kürzungen treffen ein ohnehin überlastetes Mangelsystem, unter dem schon heute Mitarbeiter im Gesundheitswesen und Patienten zu leiden haben. Wenn Kosten für Personal, Miete, Energie, Technik, Fahrzeuge oder medizinische Materialien steigen, Vergütungen aber politisch in noch größerem Maße gedeckelt werden, wächst die Lücke hin zur Destabilisierung. Diese Lücke ist keine abstrakte Haushaltszahl. Sie landet in Praxen, Kliniken, Therapieeinrichtungen, Reha, Pflege sowie im Rettungswesen und wird dort zu weniger Personal, noch weniger Kapazität und weniger Zeit für Patienten führen.

Ahoi: Und was wird jetzt ganz konkret kritisiert?

Konstanze Gerlach: Kritisiert wird das inzwischen beschlossene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Die Bundesregierung reagiert damit auf stark steigende Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung und will die Beitragssätze stabilisieren. Das Gesetz begrenzt deshalb in zahlreichen Versorgungsbereichen die Entwicklung der Vergütungen, verändert bisherige extrabudgetäre Vergütungen, erhöht beziehungsweise dynamisiert Zuzahlungen und setzt weitere Einsparinstrumente ein.

Die Kritik der Demonstration lautet: Beitragsstabilität darf nicht dadurch erkauft werden, dass die wirtschaftliche Basis der tatsächlichen Versorgung geschwächt wird. Die offiziellen Forderungen von „Es ist Punkt 12! Gesundheit statt Sparwahn“ nennen betroffene Bereiche wie Kliniken, Praxen, Reha sowie Geburtshilfe, ausdrücklich auch freie Hebammen, die Kinderheilkunde und Palliativmedizin. Hinzu kommen Pflege, Heil- (Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie) und Hilfsmittel, Psychotherapie und das Rettungswesen.

Was konkret kritisiert wird ist, dass das GKV „Spargesetz“ trotz aller Bedenken der Berufsverbände durchgepeitscht worden ist. Auf diejenigen, die Versorgung täglich organisieren wurde nicht gehört. Die Maßnahmen werden die gesundheitliche Versorgung der Bürger empfindlich einschränken. Unterm Strich kann man sagen, dass es Leben kosten wird, wenn keine Änderungen nachgetragen werden. 

Zum Verständnis: Nicht jede betroffene Leistung soll gesetzlich „gestrichen“ werden. Es geschieht etwas anderes: Die Vergütung darf nur begrenzt steigen oder wird wieder in einen gedeckelten Geldtopf, das „Budget“, überführt. Bei gleichzeitig steigenden realen Kosten wird daraus ein erheblicher Versorgungsdruck entstehen.

Ahoi: Gibt es überhaupt noch die Chance, auch rein zeitlich, die Katastrophe abzuwenden? Wenn ja, wie und in welchem Zeitfenster? Und durch wen?

Konstanze Gerlach: Das ursprüngliche Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz am 10. Juli 2026 mit 318 Ja-Stimmen, 284 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen. Ebenfalls am 10. Juli beschloss der Bundesrat, den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Das Gesetz wurde Ende Juli verkündet. Viele der besonders relevanten Vergütungsregelungen greifen ab dem 1. Januar 2027.

Der Bundesrat kann dieses konkrete Gesetz also nicht nachträglich „stoppen“. Das heißt aber nicht, dass politisch nichts mehr möglich ist. Der Bundestag kann ein Änderungsgesetz beschließen. Die Bundesregierung kann Änderungen initiieren, und auch Länder, Abgeordnete, Verbände, Kammern und die Öffentlichkeit können politischen Druck aufbauen. Gerade dort, wo Regelungen erst zum Jahreswechsel greifen, besteht ein praktisches Zeitfenster für gesetzgeberische Korrekturen.

Ahoi: Lass uns in die Tiefe gehen. Beginnen wir mit der Luftrettung. Was wird sich hier zum Negativen verändern?

Konstanze Gerlach: Bei der Luftrettung geht es insbesondere um die Vergütungsregeln für Krankentransport- und Rettungsleistungen nach § 133 SGB V. Die ADAC Luftrettung hat im parlamentarischen Verfahren davor gewarnt, die Grundlohnentwicklung als starre Obergrenze zu verwenden. Die Organisation argumentiert, dass die tatsächlichen Kosten der Luftrettung – etwa für Hubschrauber, Wartung, Ersatzteile, Treibstoff, hochqualifiziertes Personal, medizinische Ausstattung und die permanente Vorhaltung – sich nicht automatisch parallel zur Grundlohnsumme entwickeln.

Das Risiko besteht daher nicht darin, dass am 1. Januar 2027 per Gesetz Rettungshubschrauber abgeschafft werden. Das Risiko ist eine wachsende Finanzierungslücke. Betreiber warnen, dass dadurch Investitionen, Vorhaltung und langfristig die wirtschaftliche Tragfähigkeit einzelner Strukturen gefährdet werden können. Das trifft ländliche Regionen besonders empfindlich, weil dort der schnelle Transport über größere Entfernungen und die Zuführung spezialisierter Notfallmedizin aus der Luft eine zentrale Rolle spielen.

Die ADAC Luftrettung forderte deshalb ausdrücklich eine Ausnahme von einem starren Grundlohndeckel für die Luftrettung. Am 22.6.26 veröffentlichte die BILD einen Artikel mit dem Vorsitzenden der Geschäftsführung, in dem es genau darum geht. Die Überschrift lautet „Wir werden nicht mehr jeden retten können“. Wenn Hubschrauber aus Kostengründen am Boden bleiben müssen, kann zum Beispiel passieren, dass man bei mehreren Notrufen trainieren muss. Fliegt man beispielsweise zum kranken Kind oder zum verletzten Motorradfahrer? Das können und wollen wir nicht hinnehmen!

Ahoi: Und das Rettungswesen insgesamt – also auch der bodengebundene Rettungsdienst?

Konstanze Gerlach: Das muss ausdrücklich mitgenannt werden. Das Spargesetz betrifft nicht nur Hubschrauber. Der Regierungsentwurf selbst rechnete damit, dass die stärkere Anwendung des Grundsatzes der Beitragssatzstabilität in § 133 SGB V ab 2027 zu erheblichen Minderausgaben bei Krankentransportleistungen führt. Die genaue Höhe wurde nicht beziffert, weil sie von künftigen Entgeltvereinbarungen abhängt.

Für Rettungsdienste ist das besonders heikel, weil sie keine normale Dienstleistung sind, die bei geringerer Nachfrage einfach heruntergefahren werden kann. Rettungswagen, Leitstellen, Personal, Ausbildung, Fahrzeuge, Medizintechnik und Wachen müssen vorgehalten werden, bevor der Notruf eingeht. Der Bundesverband für Bildung im Rettungswesen hat deshalb gefordert, Vorhaltekosten sowie Ausbildungs-, Fortbildungs- und Qualifizierungsstrukturen ausdrücklich in der Finanzierung zu berücksichtigen.

Parallel läuft außerdem die Reform der Notfallversorgung. Fachverbände weisen darauf hin, dass neue Aufgaben und eine stärkere Vernetzung von 112, 116117, Rettungsdienst und Notaufnahmen nur funktionieren können, wenn dafür Personal und Finanzierung vorhanden sind. Die Gefahr einer widersprüchlichen Politik liegt auf der Hand: Dem Rettungsdienst sollen neue oder komplexere Aufgaben übertragen werden, während gleichzeitig seine Vergütungsentwicklung begrenzt wird.

Kurz gesagt: Beim Rettungswesen geht es um die Frage, ob eine kritische Infrastruktur nach ihren realen Vorhalte- und Betriebskosten finanziert wird. Ein Rettungswagen kann nicht „zu 90 Prozent“ besetzt ausrücken. Wenn qualifiziertes Personal, Ausbildung und Fahrzeuge nicht finanzierbar sind, wird aus einer Finanzierungsfrage sehr schnell eine Frage der Hilfsfrist und der Verfügbarkeit.

Ahoi: Und ganz konkret bei den Kliniken? Dort sind wir ja alle mal drin …

Konstanze Gerlach: Krankenhäuser gehören zu den besonders stark diskutierten Bereichen. Die Vergütungsentwicklung wird begrenzt; zugleich werden Regeln zur Refinanzierung von Tarifsteigerungen verändert. Auch beim Pflegebudget wirken Begrenzungen, wobei gesetzlich vorgegebene zusätzliche Pflegepersonalausstattung besonders berücksichtigt werden soll.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat vor Milliardenbelastungen gegenüber einer Entwicklung ohne diese Eingriffe gewarnt und daraus Risiken für Personal, Investitionen und wirtschaftlich bereits angeschlagene Häuser abgeleitet. Solche Zahlen sind Verbandsprognosen und keine feststehende Zahl zukünftiger Klinikschließungen. Aber der Mechanismus ist plausibel: Wenn Erlöse schwächer steigen als Löhne und Sachkosten, muss ein Krankenhaus die Differenz irgendwo auffangen. In unserem Raum haben wir erlebt, dass das Krankenhaus in Schkeuditz im Mai 2025 geschlossen hat. Klinikschliessungen wegen Insolvenzen sind ein ernstes Problem für die Versorgung der Bevölkerung. Und das passiert leise. Man liest vielleicht mal einen kleinen Beitrag oder eine Randnotiz. Aber real bedeutet es: Wo können Rettungswagen noch Patienten hintransportieren? Wo bekomme ich mein Kind, wenn die Geburt einsetzt? Hat mein Krankenhaus in erreichbarer Nähe noch eine Kinderstation? Die Liste hierzu ist sehr lang.

Ahoi: Auch die Geburtshilfe, die Kinderheilkunde und die Palliativmedizin werden leiden. Wie ganz konkret?

Konstanze Gerlach: Diese drei Bereiche werden durch das Gesetz nicht pauschal abgeschafft oder als Leistungsanspruch gestrichen. Die Sorge entsteht vor allem durch ihre besondere Kostenstruktur.

Geburtshilfe benötigt rund um die Uhr qualifiziertes Personal und Infrastruktur, auch wenn in einer Stunde gerade kein Kind geboren wird. Kleine Geburtshilfen haben deshalb hohe Vorhaltekosten. Wenn allgemeiner Finanzierungsdruck auf Krankenhäuser steigt, geraten solche Bereiche besonders leicht unter wirtschaftlichen Rechtfertigungsdruck.

In der Kinder- und Jugendmedizin warnen Fachgesellschaften und Berufsverbände davor, dass Vergütungsbegrenzungen und Änderungen der Finanzierung die ohnehin angespannte Versorgung weiter belasten können. Gerade Kinder brauchen häufig mehr Zeit, Abstimmung mit Eltern, Vorsorge, Entwicklungsdiagnostik und interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Palliativmedizin wiederum ist extrem personal- und zeitintensiv. Gute Palliativversorgung besteht nicht nur aus Medikamenten, sondern aus ärztlicher, pflegerischer, psychosozialer und oft auch ambulanter Betreuung. Finanzierungsdruck trifft deshalb genau das, was Palliativmedizin braucht: Zeit, Personal und verlässliche multiprofessionelle Strukturen.

Ahoi: Und was geschieht bei der „Pflege am Bett“, beim Kinderarzt und in der Vorsorge?

Konstanze Gerlach: Bei der Pflege ist die zentrale Sorge, dass eine pauschale Begrenzung der Ausgabenentwicklung nicht automatisch dem tatsächlichen Personalbedarf entspricht. Der Deutsche Pflegerat hat kritisiert, dass die Grundlohnentwicklung kein sachgerechter Maßstab für den Pflegebedarf eines Krankenhauses ist. Zwar gibt es Schutzmechanismen für zusätzlich gesetzlich erforderliches Personal, der grundsätzliche Kostendruck bleibt aber bestehen.

Beim Kinderarzt werden Leistungen nicht abgeschafft. Dennoch verändern Budget- und Vergütungsregeln die wirtschaftlichen Bedingungen. Besonders problematisch wird es, wenn zusätzliche Nachfrage nicht mehr automatisch zusätzliche Gesamtvergütung erzeugt.

Auch bei Vorsorge und Früherkennung ist zwischen Anspruch und Vergütung zu unterscheiden. Ein gesetzlicher Vorsorgeanspruch kann fortbestehen, während die Vergütung der Praxis in einem gedeckelten Gesamtbudget landet. Gerade präventive Medizin sollte eigentlich früh und niederschwellig verfügbar sein, weil sie spätere Erkrankungen und höhere Folgekosten verhindern kann. Konkrete Beispiel: Schwangerenvorsorge, U-Untersuchungen bei Kindern (!!!), Impfungen bei Kindern, die frühzeitige Erfassung von Hörstörungen bei Kindern usw…! Wenn man nicht bemerkt, dass ein Kind ein Hörgerät braucht, wird es nicht vernünftig sprechen lernen, daran hat es ein ganzes Leben lang zu tragen.

Aber was ist eigentlich ein Budget? Ein einfaches Beispiel: Wir budgetieren jetzt mal einen Gastwirt. Es wollen 100 Gäste essen, bezahlen müssen aber nur 80. Die Kosten für die Zutaten, die Gaststube, die Kellner oder die Köche entstehen aber für 100 Gäste. Für Kassenärzte generell ist die Budgetierung seit Jahren Realität und führt zu tausenden Euros unbezahlter Arbeit. Gleichzeitig steigen seit Jahren die Kosten. Unser Aufschrei ist so groß, weil wir nicht noch mehr Budgetierung verkraften können. Es geht nicht darum, ob der Kassenarzt zugespitzt statt Porsche nun Ferrari fahren will. Sondern, dass wir unser Personal bezahlen, Kredite bedienen und unsere Patienten versorgen können wollen! Es geht nicht mehr vom Weniger! Zudem führt die Beschneidung der Prävention zu deutlich höheren Kosten für das Gesundheitswesen wegen verschleppter Erkrankungen und natürlich denken wir an das individuelle Leid und die Ängste der unversorgten Patienten.

Ahoi: Die Praxen und die Therapien für Kinder sind ebenfalls von diesen Entscheidungen betroffen. Wie?

Konstanze Gerlach: Heilmittelpraxen – etwa Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie – sind ebenfalls von der Begrenzung der Vergütungsentwicklung betroffen. Gleichzeitig werden Patienten stärker über Zuzahlungen beteiligt. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Erhöhung des festen Zuzahlungsbetrags bei Heilmitteln vor. 

Für Kinder ist wichtig: Notwendige Ergo-, Physio- oder Sprachtherapie wird nicht einfach gesetzlich verboten. Das Problem ist die Angebotsseite. Wenn Löhne, Räume, Energie, Dokumentation und andere Betriebskosten stärker steigen als die Vergütung, wird es schwieriger, Personal zu gewinnen und Therapieplätze anzubieten. Bei Kindern können lange Wartezeiten besonders folgenreich sein, weil Entwicklung nicht beliebig verschoben werden kann!

Hinzu kommt, dass viele Kinder mehrere Systeme gleichzeitig benötigen – Kinderarzt, Therapie, Frühförderung, Schule oder Kita und gegebenenfalls Sozialpädiatrie. Wenn an mehreren Stellen gleichzeitig Kapazitäten knapp werden, verstärken sich die Engpässe gegenseitig. Schon heute sind die Wartezeiten auf Therapieplätze zu lang. Schon heute haben Eltern Probleme, überhaupt eine Kinderarztpraxis mit freien Kapazitäten zu finden.

Ahoi: Gerade in unserer krisengeschüttelten Gesellschaft wird die Psychotherapie immer wichtiger. Eigentlich sollte hier aufgebaut werden. Wird aber nicht. Was haben die politisch Entscheidenden hier beschlossen?

Konstanze Gerlach: Bei der ambulanten Psychotherapie ist die Änderung besonders konkret: Die bisherige extrabudgetäre Vergütung großer Teile der Psychotherapie wird zurückgeführt. Damit werden diese Leistungen wieder stärker Teil einer gedeckelten Gesamtvergütung. Steigt der Behandlungsbedarf, wächst der Geldtopf also nicht automatisch im selben Umfang mit.

Psychotherapeutenverbände warnen deshalb vor weniger verfügbaren Therapieplätzen, längeren Wartezeiten, Chronifizierung und mehr stationären Behandlungen. Auch Zuschläge und bestimmte Vergütungsanreize werden verändert beziehungsweise gestrichen.

Die Grundfrage bleibt: Wenn psychische Erkrankungen zunehmen oder zumindest der Behandlungsbedarf sichtbar hoch ist, ist ein starrer Ausgabendeckel medizinisch und volkswirtschaftlich umstritten, weil unbehandelte Erkrankungen später höhere gesundheitliche und soziale Folgekosten verursachen können. Wir wissen, dass jeder Euro, der in Psychotherapie investiert wird, als vierfacher Nutzen volkswirtschaftlich zurückfliesst. Auf der Demo am 5.9.26 habe ich mich mit dem Redner und Psychotherapeuten Andy Sharif aus Elmsbüttel unterhalten. Er sagte schon heute habe er zwei Jahre Wartezeit auf einen Therapieplatz und versorgt aktuell 30 Patienten die Woche. Durch das neue GKV Spargesetz werden daraus noch 18! Psychotherapeuten studieren und leisten im Anschluss auf eigene Kosten jahrelange Qualifizierungen, um Psychotherapie anbieten zu können. Und diese Maßnahmen kosten richtig viel Geld! Dann nehmen sie einen zusätzlichen Kredit zum Kauf eines Kassensitzes auf, um Kassenpatienten versorgen zu können. Die neuen Kürzungen verschlechtern nicht nur erheblich die psychotherapeutische Versorgung unserer Bevölkerung, sondern bedrohen die Psychotherapeuten in sehr hohem Maße wirtschaftlich. Das ist unfair, unsinnig, kurzsichtig und verrückt!

Ahoi: Die Angebote vor Operationen und die Reha-Angebote bekommen auch den Rotstift der Milliardenlenkenden zu spüren. Inwiefern?

Konstanze Gerlach: Bei planbaren und mengenanfälligen Eingriffen wird das Zweitmeinungsverfahren weiter ausgebaut. Das Ziel der Politik ist, medizinisch nicht notwendige Operationen zu vermeiden. Das ist nicht automatisch eine Versorgungskürzung: Eine gute Zweitmeinung kann Patienten sogar schützen. Problematisch wird es dort, wo zusätzliche Verfahren ohne ausreichende personelle Ressourcen neue Wartezeiten oder Bürokratie erzeugen. Wenn heute ein Patient vor mir sitzt und wir wegen schmerzmittelbedingten erhöhten Nieren- und Leberwerten die Zeit bis zur OP oft nur mit Mühe und Not überbrücken können wird es in Zukunft heißen: Moment, erstmal brauchen wir einen Termin zur Zweitmeinung. Aber woher man diesen zaubern soll sagt uns der Gesetzgeber nicht! Hier müsste man zum Beispiel neue Praxen zulassen, um mehr Kapazitäten zu schaffen. Oder mehr Mittel für mehr Personal in Kliniken bereitstellen. Also mit Menschenverstand „B sagen“!

Bei der medizinischen Rehabilitation ist die finanzielle Wirkung auch unmittelbar zu spüren. Die Vergütungssteigerungen werden stärker begrenzt; der ursprüngliche Entwurf kalkulierte daraus Einsparungen von rund 170 Millionen Euro im Jahr 2027, ansteigend auf rund 790 Millionen Euro 2030. Im parlamentarischen Verfahren wurden Übergangsregelungen zur teilweisen Berücksichtigung von Tarifsteigerungen ergänzt.

Reha-Einrichtungen sind jedoch personalintensiv. Wenn Tariflöhne und andere Kosten schneller steigen als die refinanzierten Vergütungen, entsteht Druck auf Personalstärke, Therapieumfang oder die wirtschaftliche Existenz einzelner Einrichtungen. Gerade nach Operationen, Schlaganfällen, schweren Erkrankungen oder bei chronischen Leiden ist Reha aber häufig der Teil der Behandlung, der darüber entscheidet, wie viel Selbstständigkeit ein Mensch zurückgewinnt. Pflegebedürftigere Menschen bringen aber nicht langfristige keine Einsparungen! Und ich sage es wieder: Bedenkt das individuelle Leid der Betroffenen!

Ahoi: Auch bei der Bereitstellung der Hilfsmittel wird gespart. Wie?

Konstanze Gerlach: Im Hilfsmittelbereich setzt das Gesetz unter anderem auf Preis- beziehungsweise Vergütungsbegrenzungen und eine stärkere Nutzung von Festbeträgen. In den Gesetzesmaterialien wurden für bestimmte Maßnahmen erhebliche Einsparungen eingeplant.

Hilfsmittel sind aber nicht nur Produkte im Karton. Bei Hörgeräten, Orthesen, Prothesen, Rollstühlen, Stoma- oder Inkontinenzversorgung gehören Beratung, individuelle Anpassung, Einweisung, Reparatur und Nachbetreuung häufig zur Leistung. Medizintechnik- und Leistungserbringerverbände warnen deshalb, dass zu starke Preisbegrenzungen am Ende nicht nur die Marge reduzieren, sondern Service, Auswahl und wohnortnahe Versorgung beeinträchtigen können.

Für Patienten ist die entscheidende Frage daher nicht nur: Bekomme ich irgendein Hilfsmittel?, sondern: Bekomme ich zeitnah das medizinisch passende Hilfsmittel, wird es richtig angepasst und gibt es danach noch jemanden, der Probleme behebt?

Ahoi: Wenn ich mir all diese Entscheidungen anschaue, kann man doch sagen, dass diese in dem Wissen, dass aus diesen Entscheidungen heraus Menschen sterben werden, getroffen wurden. Woran liegt das? Ich halte die politische Kaste nicht für dumm. Welche Einflüsterungen treiben solch ein Desaster voran?

Konstanze Gerlach: Die politische Logik der Bundesregierung ist öffentlich: Die GKV-Ausgaben steigen schneller als die Einnahmen, und höhere Zusatzbeiträge belasten Versicherte und Arbeitgeber. Deshalb sollen die Ausgaben kurzfristig begrenzt werden. Der Konflikt besteht darin, dass Finanzstabilität und Versorgungsrealität nicht automatisch dasselbe sind. Meiner Ansicht nach wurden hier Excel Tabellen angeschaut und mit der Axt der Rotstift angesetzt. Die Entscheidungsträger sind hiervon nicht persönlich betroffen. Das merken wir doch auch in anderen Bereichen unserer Gesellschaft. Traurigerweise sind mal wieder die Schwächsten und die Schutzbefohlenen am härtesten getroffen. Sie können nicht demonstrieren. 

Die seriöse Kritik lautet daher: Hat die Politik die medizinischen und strukturellen Folgekosten ihrer kurzfristigen Einsparziele ausreichend gewichtet? Und wurde dort, wo Fachleute konkrete Risiken aufgezeigt haben, angemessen nachgebessert? Diese Fragen kann und sollte man hart stellen. Man sollte auch fragen, warum rund 50 Milliarden Euro Beitragsgelder jedes Jahr zweckentfremdet werden. Die Kassen klagen bereits dagegen. Wir brauchen eine Reform, natürlich! Aber doch eine weitsichtigere und menschlichere. In anderen Ländern subventioniert der Staat die Gesundheitsversorgung stärker. Immerhin verpflichtet den Staat das Grundgesetz zur menschenwürdigen Fürsorge oder nicht?

Ahoi: Ich hörte, dass bei den Entscheidungen zur Psychotherapie die betroffenen Praxisgruppen und -verbände nicht eingebunden wurden. Es gab Zeiten, da haben politische Entscheidende sich mit Betroffenen und ihrem Erfahrungswissen auseinandergesetzt. Was ist geschehen? Wurde bei den anderen Segmenten in der Einbindung einfach die Gruppe der Betroffenen übergangen? Vergessen? Ignoriert? Was ist Dein Empfinden?

Konstanze Gerlach: Am 22. Juni 2026 führte der Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung durch. Auf der Sachverständigenliste standen unter anderem die Bundespsychotherapeutenkammer, die Deutsche PsychotherapeutenVereinigung und der Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten. Ebenso waren unter anderem ADAC Luftrettung, Kinder- und Jugendärzte, Hebammen, Pflege, Krankenhäuser, Heilmittelverbände, Hilfsmittelvertreter und weitere Organisationen vertreten. Auch das Bundesgesundheitsministerium veröffentlichte eine sehr umfangreiche Liste eingegangener schriftlicher Stellungnahmen.

Man kann also nicht sagen: „Die Betroffenen wurden überhaupt nicht angehört.“ Die berechtigte politische Frage ist eine andere: Was nützt eine Anhörung, wenn zentrale Warnungen anschließend nicht oder nur teilweise in die Gesetzgebung einfließen?

Das Problem ist weniger das völlige Fehlen formaler Beteiligung als die Erfahrung vieler Praktiker, dass ihre konkrete Versorgungserfahrung gegenüber dem kurzfristigen Finanzierungsziel zu wenig Gewicht bekommt. Anhörung und tatsächliche Mitgestaltung sind zwei verschiedene Dinge. Offensichtlich wurde die Verschlechterung der Gesundheitsversorgung der Menschen dieses Landes billigend in Kauf genommen.

Ahoi: Was können wir nun noch tun? Welche Möglichkeiten haben wir als Souverän, als in einer Demokratie betroffene Gruppe?

Konstanze Gerlach: Das Gesetz ist beschlossen, aber Demokratie endet nicht mit einer Abstimmung. Jetzt geht es darum, sehr konkrete Änderungen einzufordern.

Wir können Abgeordnete in ihren Wahlkreisen direkt ansprechen und schriftlich um Positionierung bitten. Da gab es zum Beispiel schon die Initiative „Hausarztpraxis retten“. Meine persönliche Erfahrung deckt sich mit anderen Betroffenen. Man erhielt Textbausteine und Floskeln zur Antwort. Es führte bis dato zu nichts. Zusätzlich können wir Petitionen nutzen, Fachverbände und Berufsvertretungen bündeln, Patientenorganisationen einbeziehen, kommunale und Landespolitik direkt ansprechen und Öffentlichkeit herstellen. Besonders wirksam sind konkrete Fallbeispiele zusammen mit überprüfbaren Zahlen: Welche Praxis findet keinen Nachfolger? Welche Rettungswache kann welche Vorhaltung nicht mehr finanzieren? Wie lang sind Wartezeiten? Welche Geburtsstation, Reha-Einrichtung oder Therapieeinrichtung steht unter welchem wirtschaftlichen Druck?

Für das Rettungswesen müssen Länder und Kommunen mit an den Tisch, weil Organisation und Sicherstellung stark landesrechtlich geprägt sind. Gleichzeitig muss der Bund die GKV-Finanzierungsregeln so gestalten, dass reale Vorhalte-, Personal- und Ausbildungskosten nicht ignoriert werden.

Und wir sollten nicht nur „gegen das Gesetz“ sein, sondern konkrete Alternativen formulieren: gezielte Ausnahmen für kritische Infrastruktur, Schutz besonders vulnerabler Patientengruppen, belastbare Folgenabschätzungen, Übergangsregelungen, auskömmliche Vorhaltefinanzierung und strukturelle Reformen statt pauschaler Deckel. Je präziser die Forderung, desto schwieriger ist es, sie politisch mit einem allgemeinen Verweis auf Sparzwänge abzutun.

Ahoi: Und wie geht es jetzt bei Dir weiter? Was bedeuten die „Reformen“ ganz konkret für Deine Arbeit?

Konstanze Gerlach: Ein paar Beispiele: Ich habe nach Bekanntgabe des geplanten Spargesetzes zum Beispiel meine Perle von ausgelernter MFA nicht übernommen aus Sorge ihr Gehalt nicht langfristig stemmen zu können. Ich sage in der Sprechstunde öfter, jetzt machen wir die Vorsorgeuntersuchung noch, wer weiß, ob es nächstes Jahr noch geht. Ich sage auch bei dringenden Fällen: „noch“ können wir mittels Hausarztvermittlungsfall versuchen, Sie zu schnelleren Terminen zu lotsen, das ist ab Januar 2027 Geschichte. Ich fasse nochmal kurz zusammen: Ambulante Praxen im Gesundheitssystem sollen immer mehr Aufgaben auffangen: Krankenhausaufenthalte vermeiden, chronisch Kranke koordinieren, Prävention leisten, ältere Menschen versorgen, psychische Krisen erkennen und Patienten durch ein immer komplexeres System lotsen. Das passt nicht zusammen, wenn die wirtschaftliche Basis der Praxen gleichzeitig geschwächt wird. 

Wichtig ist mir neben dem wirtschaftlichen auch der menschliche Aspekt. Wenn ich einen Patienten zur Facharztpraxis überweise, aber dieser keinen Termin bekommt, sitzt er wieder vor mir. Helfen zu wollen, aber nicht helfen zu können, ist einfach schlimm. Wir kennen unsere Patienten gut und haben Einsicht in ihre Leben. Ihre Bedürfnisse lassen uns nicht kalt. Wie soll das werden?

Für mich als Hausärztin heißt das zunächst: Ich werde die Auswirkungen sehr genau beobachten und mich weiter einmischen. Wir müssen laut werden. Ich hoffe inständig, dass die mediale Berichterstattung Fahrt aufnimmt, denn der überwiegende Teil der Menschen war am 10.7. mit der Fußball WM beschäftigt und hat bis heute keine Ahnung, was ab Januar 2027 im Gesundheitswesen abgeht. Wir müssen heute laut werden, um das Gesetz nachzubessern. Ich erwarte von Politikern nicht, dass sie keine Fehler machen. Das wäre unmenschlich. Aber ich erwarte, dass Fehler korrigiert werden, wenn ein berechtigter Aufschrei gegen Maßnahmen unüberhörbar wird. Praxen müssen wirtschaftlich arbeiten können, um Patienten zu versorgen. Kliniken dürfen nicht schliessen müssen. Pflegende dürfen nicht mehr wegen Personalmangel an ihre physischen und psychischen Grenzen gebracht werden! Therapeuten müssen zukunftsfähig bleiben können. Kinder müssen endlich auf die oberste Staatsagenda kommen! Ohne gesunde, schlaue Kinder gibt es keine Zukunft! Pflegende Angehörige und Eltern von pflegebedürftigen Kindern müssen deutlich mehr Unterstützung und weniger unsinnige und würdelose Bürokratie erfahren! Und wir brauchen viel mehr Psychotherapie! Es geht nicht mehr vom Weniger! Es ist Punkt 12!

Ahoi: Dann hoffen wir, dass die Regierenden erkennen, dass Entscheidungen in einer Demokratie mit der Bevölkerung gefällt werden müssen, damit diese auch weiterhin die Demokratie als unterstützenswert empfindet. Danke für Deine Zeit und Dein Engagement.

Konstanze Gerlach: Danke für das Gespräch. Genau darum geht es: Wir brauchen eine sachliche, aber deutliche Debatte darüber, welche Gesundheitsversorgung wir als Gesellschaft wollen und was sie uns wert ist. Ein solidarisches Gesundheitssystem lebt von Vertrauen. Dieses Vertrauen entsteht, wenn Patienten, Beschäftigte und diejenigen, die Versorgung täglich organisieren, nicht nur angehört werden, sondern ihre Erfahrung bei politischen Entscheidungen tatsächlich Gewicht bekommt.

Informationen zur Demonstation „Es reicht! Es ist Punkt 12!“: Es ist Punkt 12!

Der Song „Punkt 12“ von ROSA, das Lied zur Gegenbewegung: Punkt 12! - ROSA - YouTube

Die Rede von Dr. Konstanze Gerlach auf der Demonstration: Rede der Leipziger Ärztin Konstanze Gerlach auf der Demonstration „Es reicht! Es ist Punkt 12! Gesundheit statt Sparwahn!“ vom 05.09.2026 vor dem Berliner Reichstag | vollytanner

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