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Der Kampf um die digitale Reputation: Anwalt oder DIY?

Google-Bewertung entfernen: selbst löschen vs. Kanzlei beauftragen

Negative Google-Bewertung löschen? Wem vertraut man? Ein Vergleich zwischen DIY-Lösungen wie löschanleitung.de und Kanzleien wie Die Bewertungslöscher.

© pixabay

Eine einzige negative Google-Bewertung kann das Geschäft trüben. Ein Stern, vielleicht garniert mit einer scharfen Kritik, und schon wandern potenzielle Kunden zur Konkurrenz ab. Der Ruf im Netz ist für Unternehmer, vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum gehobenen Restaurant, zur harten Währung geworden. Wenn dieser Ruf durch ungerechtfertigte oder gar falsche Online-Kommentare bedroht wird, ist der Wunsch nach einer schnellen Löschung groß. Doch sollte man sich selbst um eine Entfernung bemühen oder lieber auf die Hilfe einer spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei setzen? Darum soll es in diesem Artikel gehen.

Der verlockende Weg des Selbermachens

Die erste Reaktion vieler Betroffener ist der Versuch, das Problem selbst in die Hand zu nehmen. Google bietet schließlich prominent einen "Als unangemessen melden"-Button an. Die Hoffnung ist, dass ein Klick genügt, um den Algorithmus oder einen Prüfer bei Google auf den Plan zu rufen. Die Realität ist jedoch ernüchternd. In den meisten Fällen passiert nach der Meldung: nichts.

Google ist in seiner Rolle als Plattformbetreiber zunächst neutral. Der Konzern muss die Meinungsfreiheit des Bewertenden gegen das Unternehmerpersönlichkeitsrecht des Bewerteten abwägen. Eine einfache Meldung ohne stichhaltige Begründung, warum die Bewertung gegen Googles eigene Richtlinien oder geltendes Recht verstößt, versandet meist in den digitalen Weiten der Prüf-Warteschlangen. Die Hürden für eine Löschung auf diesem Weg sind hoch, und die Frustration der Unternehmer wächst mit jedem Tag, den die schädliche Bewertung online bleibt.

Agenturen: Der schnelle Klick zur Löschung?

Schnell stößt man bei der Suche nach professioneller Hilfe auf verschiedene Anbieter. Solche Dienste positionieren sich oft als kostengünstige und schnelle Alternative. Sie werben mit Know-how über die Google-Richtlinien und standardisierten Prozessen. Auf der Website kann man dann eine Anleitung kaufen, mit deren Hilfe man Argumente für eine Löschung für Google zusammenstellen können soll.

Diese Agenturen sind jedoch keine Kanzleien. Es fehlt ihnen die Befugnis zur Rechtsberatung und vor allem zur juristischen Vertretung. Ihr Handlungsspielraum endet dort, wo das juristische Terrain beginnt. Sie können zwar allgemeine Hinweise geben und grundsätzlich erklären, worauf es ankommt, die Arbeit muss man jedoch trotzdem noch selbst erledigen. Und als Laie kann man meist schwer einschätzen, wo die Besonderheiten im individuellen Fall liegen.

Das juristische Schwergewicht: Wenn der Anwalt den Briefkopf zückt

Genau an diesem Punkt unterscheidet sich der Ansatz einer spezialisierten Kanzlei, wie beispielsweise JURAPORT.SH, einer Fachanwaltskanzlei für IT-Recht, mit der Sparte "Die Bewertungslöscher", fundamental. Unter https://bewertungsloescher.de/ geht es nicht nur um das "Melden", sondern um die Geltendmachung von Rechtsansprüchen. „Die Bewertungslöscher“ wird von Rechtsanwälten betrieben. Sie prüfen den Einzelfall nicht nur auf Verstöße gegen Google-Richtlinien, sondern auch auf handfeste Rechtsverletzungen.

Verstößt die Bewertung gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht? Handelt es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung, die beweisbar falsch ist? Oder ist die Grenze von der (erlaubten) harschen Kritik zur (verbotenen) Schmähkritik oder Beleidigung überschritten?

Zudem stößt die Kanzlei auch den Löschprozess an. Dieses Vorgehen löst beim Konzern einen internen Prüfprozess aus, der oft ernster genommen wird als eine einfache Meldung über das Web-Formular.

Passend zum Thema:Unzulässige Inhalte in Google-Bewertungen: Was tun? – Interview mit Philipp Gabrys, Die Bewertungslöscher.

Agentur gegen Kanzlei: Ein ungleicher Kampf

Die Kanzlei agiert als Rechtsvertreter. Die Bewertungslöscher nutzen das volle Instrumentarium des Presse- und Äußerungsrechts. Sie kommunizieren auf Augenhöhe mit den Juristen des Plattformbetreibers. Der größte Vorteil für den Mandanten liegt jedoch in der Eskalationsmöglichkeit.

Sollte Google die Löschung einer nachweislich rechtswidrigen Bewertung verweigern, kann die Kanzlei den nächsten Schritt gehen: eine einstweilige Verfügung bei Gericht beantragen oder Klage erheben. Diese Option steht einer Agentur schlichtweg nicht offen. Für den Unternehmer bedeutet dies, dass die Kanzlei nicht nur eine Bitte, sondern eine Forderung stellt, die notfalls gerichtlich durchgesetzt wird. Dieser "Biss" macht in der Praxis oft den Unterschied zwischen Misserfolg und Erfolg aus.

Das Vertrauen in eine Kanzlei basiert zudem auf der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und klaren Gebührenstrukturen. Agenturen unterliegen diesen strengen berufsrechtlichen Vorgaben nicht.

Letztlich muss der betroffene Unternehmer abwägen. Geht es um eine offensichtlich gefälschte Spam-Bewertung, mag der schnelle Weg über eine Agentur verlockend sein. Handelt es sich jedoch um eine geschäftsschädigende, komplexe oder hartnäckige Falschaussage, bei der die Meinungsfreiheit gegen den Unternehmensschutz abgewogen werden muss, führt der Weg an einer spezialisierten juristischen Prüfung kaum vorbei. Der Kampf um die digitale Reputation ist zu ernst geworden, um ihn mit stumpfen Waffen zu führen.

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