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Verpackungsmüll reduzieren

Einmal in Mehrweg bitte

RECUP - Möglichkeit für Mehrwegangebotspflicht
Anbieter wie RECUP bzw. REBOWL profitieren von der Mehrwegangebotspflicht, die 2023 in Kraft getreten ist © RECUP

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht. Das bedeutet, dass Restaurants und Gaststätten ihren Gästen die Möglichkeit bieten müssen, Essen to go in Mehrwegbehältnissen zu ermöglichen. Diese Pflicht gilt für alle Betriebe mit mehr als 80 qm Fläche, mehr als fünf Mitarbeiter oder Ketten.

Das Ziel der Regelung ist, das Aufkommen an Verpackungsmüll für To-go-Essen einzudämmen, denn davon fallen pro Jahr rund 350.000 Tonnen an, wie eine Studie des NABU im Jahr 2018 ergab. Die Unternehmen müssen ihren Kunden dabei einen Anreiz liefern, die Verpackungen auch wirklich zurückzubringen, damit diese mehrfach verwendet werden können. In der Praxis läuft das auf ein Pfandsystem hinaus, wie es heute zum Beispiel schon RECUP anbietet.

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