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Diese Corona-Regeln gelten ab Freitag in Sachsen

Mit der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung fallen viele Beschränkungen weg. OP-Masken sind weiterhin notwendig © Covid care photo created by wirestock - www.freepik.com

In Leipzig liegt die Corona-Inzidenz, wie in allen anderen Regionen Sachsens auch, bei mehr als 1.000. Die sächsische Landesregierung hat dennoch weitreichende Lockerungen der Corona-Regeln beschlossen. Nach Monaten dürfen demnach beispielsweise Diskotheken und Clubs wieder öffnen und in Restaurants und Hotels gilt 3G. Geänderte Regeln soll es auch in Kitas und Schulen geben. Konkret bedeutet das, dass es vom 4. März an keine Schließungen mehr gibt.

Sachsen lockert seine Corona-Beschränkungen. Das Kabinett in der Landeshauptstadt Dresden hat die neue Verordnung am Dienstag beschlossen, die nun bis zum 19. März gilt. Danach laufen alle Corona-Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes aus.

Ob es dann wieder "Basismaßnahmen" gibt wie Maskenpflicht oder die Möglichkeit, den Zugang zu bestimmten Angeboten an einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis zu knüpfen, ist noch unklar. Entsprechendes müsste der Bundestag über das Infektionsschutzgesetz ändern. Noch habe sich die Bundesregierung nicht zu einer Verlängerung des Infektionsschutzgesetzes geäußert, sagte Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD).

Folgende Regeln gelten vom 4. März an:

  • keinerlei Schließungen mehr
  • Kontakterfassung nur noch im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Quadratmeterregelung für den Einzelhandel entfällt
  • keine Maskenpflicht am Platz bei Veranstaltungen
  • weiter FFP2-Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen oder Ladengeschäften
  • Alkoholverbot für öffentliche Plätze entfällt
  • Weiterhin ist ein 3G-Nachweis nötig:
  • in Restaurants, Bars, Cafés und sonstigen Gastronomiebetrieben
  • in Hotels und sonstigen Beherbergungsbetrieben
  • bei allen körpernahen Dienstleistungen
  • bei Messen und Kongressen
  • im Innenbereich von Sportstätten
  • in Bädern, Saunen, Dampfsaunen und -bädern
  • bei touristischen Bus- und Bahnfahrten sowie gewerblichen Reisen
  • bei Eheschließungen und Beerdigungen in Innenräumen

2G+-Regelung

  • in Diskotheken und Clubs (ohne Masken, Kapazitätsgrenzen und Abstände)
  • im Bereich Prostitution
  • Vorbehaltsregelung statt automatischer Verschärfung der Regeln
  • Die Lockerungen in der neuen sächsischen Corona-Schutzverordnung sind nach Angaben der Staatsregierung angesichts der aktuellen Lage in den Krankenhäusern möglich geworden. Demnach sei eine Überlastung in den kommenden zwei Wochen unwahrscheinlich. Allerdings gibt es laut Sozialministerin Köpping eine Vorbehaltsregelung: Bei Überschreiten der Belastungsgrenzen können verschärfte Regeln wieder in Kraft treten.

Rückkehr zum Regelbetrieb in Schulen und Kitas vom 7. März an:

  • Ein neues Regelwerk gibt es auch in den Bereichen Kitas und Schulen. Die Lockerungen im Kita- und Schulbetrieb wurden ebenfalls in der Kabinettssitzung am Dienstag beschlossen und gelten den Angaben zufolge vom 7. März an.
  • Das gilt ab Montag in Kitas
  • Rückkehr zum Regelbetrieb
  • eingeschränkte Öffnungszeiten werden beendet
  • Gruppen können wieder gemischt werden

Das gilt ab Montag an Sachsens Schulen:

  • Corona-Tests zwei Mal pro Woche statt wie bisher drei Mal
  • bei positivem Corona-Fall fünftägige tägliche Testpflicht für betreffende Klasse, nur positiv getestete Schülerin bzw. betroffener Schüler muss in häusliche Lernzeit wechseln
  • Schulbesuchspflicht gilt wieder (Abmeldung aus medizinischen Gründen weiter möglich)
  • Maskenpflicht am Platz in den weiterführenden Schulen entfällt, besteht im Schulgebäude aber weiter
  • Grund- und Förderschulen im Regelbetrieb
  • mehrtägige Schulfahrten und Exkursionen möglich 
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