- Wohnen
Ahoi-Leser fragen, Dr. Franziska Wahedi von e-Rechtsanwälte.eu antwortet

Ich habe noch keine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 bekommen. Gibt es gesetzliche Regelungen, bis wann die Abrechnung in meinem Briefkasten sein muss? Was passiert, wenn dieser Termin nicht eingehalten wird?
§ 556 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches legt fest, dass der Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums die Betriebskostenabrechnung erhalten muss. Das heißt, für den Abrechnungszeitraum bis zum 31.12.2022 muss der Mieter die Abrechnung bis spätestens 31.12.2023 erhalten.
Wenn der Vermieter diese Frist nicht einhält, er später abrechnet und eine Nachzahlung des Mieters verlangt, muss dieser die Nachzahlung nur zahlen, wenn den Vermieter kein Verschulden daran trifft, dass die Abrechnung zu spät erstellt wurde.
Nach Ablauf der Frist kann der Mieter gar auf Erteilung der Abrechnung klagen. Wenn das Mietverhältnis weiter besteht, kann der Mieter weitere Vorauszahlungen gemäß § 273 BGB verweigern, bis die Abrechnung erfolgt ist. Ist das Mietverhältnis beendet, kann der Mieter unter Umständen sogar die geleisteten Vorauszahlungen zurückverlangen.
Diese Rubrik dient einer Orientierung. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, kann aber Hilfestellungen geben. Sie ersetzt keine individuelle anwaltliche Beratung – entsprechend wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
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