Schon der Begriff „Naturdenkmal“ geht auf das 18. Jahrhundert zurück und wurde von Alexander von Humboldt geprägt. Die damit verbundene Vorstellung, dass Natur als etwas Schützenswertes gilt, zieht sich bis heute.
In Deutschland sind Naturdenkmäler seit März 2010 im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Der Schutzstatus wird von der Naturschutzbehörde vergeben. Als Gründe für die Ausweisung gelten u. a. die Erhaltung aus wissenschaftlichen oder naturgeschichtlichen Gründen, die Sicherung von Lebensgemeinschaften oder die Seltenheit. Mit dem Status gehen klare Vorgaben einher: Verboten sind die Beseitigung sowie alle Handlungen, die eine nachhaltige Störung hervorrufen könnten.
Historisches Gewächs, prominent am Südplatz
Am Anfang der am Südplatz beginnenden Kochstraße befindet sich eines der sichtbarsten Naturdenkmäler Leipzigs: Über eine Fläche von bis zu 600 Quadratmetern windet sich der Dreispitzige Wilde Wein an der Fassade der Kochstraße 4 entlang. Geschützt wird er aufgrund seiner Bedeutung für die Naturgeschichte, die Landeskunde und die Kultur sowie wegen seiner Seltenheit und besonderen Ausprägung.
Präsentiert von Industriekultur Leipzig e. V.
Der Industriekultur Leipzig e. V. bietet Führungen und Vorträge zur Industriegeschichte und -kultur. Einmal im Jahr organisiert der Verein das Industrie | Kultur | Festival – mit Ausstellungen, Lesungen, Konzerten und Filmvorführungen zeigt es die Vielfalt der Industriekultur in Leipzig und Umgebung. Dazu gehören auch die „Tage der Industriekultur“.
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