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    Amtsgericht Leipzig

    Melanie Müller wegen Hitlergruß verurteilt

    © dpa

    Die Schlagersängerin Melanie Müller, 36, wurde vom Amtsgericht Leipzig zu einer Geldstrafe verurteilt, nachdem sie bei einer Veranstaltung den Hitlergruß gezeigt hatte. Das Gericht befand Müller des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen für schuldig, wie Richter Lucas Findeisen erklärte. Darüber hinaus wurde sie wegen Drogenbesitzes verurteilt. Die Gesamtstrafe beläuft sich auf 160 Tagessätze à 500 Euro, was einer Summe von 80.000 Euro entspricht. Damit ist Melanie Müller nun offiziell vorbestraft.

    Der Vorfall ereignete sich laut Anklage im September 2022 bei einem Konzert, wo Müller mehrfach den Hitlergruß gezeigt haben soll. Das Gericht ging mit seiner Entscheidung deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die lediglich 95 Tagessätze à 60 Euro gefordert hatte.

    Die Verteidigung hatte auf Freispruch in beiden Anklagepunkten plädiert. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, ob Müller in Berufung geht.

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