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Vom Petersbogen zum Bildschirm

Eine kurze Kulturgeschichte des Glücksspiels in Sachsen

© Dusan Kipic auf Unsplash

Mitten in der Leipziger Innenstadt, zwischen Buchladen, Kino und Mittagsgastronomie, liegt eine Spielbank. Viele, die täglich durch den Petersbogen laufen, haben das nie bewusst wahrgenommen, und das passt zu Sachsen: Anders als Baden-Baden oder Wiesbaden hat der Freistaat keine Casinotradition, auf die er sich berufen könnte. Was es hier gibt, stammt aus den 1990er Jahren.

Diese Lücke ist kein Zufall, sondern das Ergebnis von Gesetzgebung. Die Kulturgeschichte des Glücksspiels in Sachsen besteht zu großen Teilen aus Verboten, aus einer sehr späten Wiederzulassung und aus einer Verlagerung ins Netz, die schneller ging als alles davor. Wer heute über legale Angebote spricht, meint längst nicht mehr nur Häuser mit Türsteher, sondern Anbieter mit einer bundesweiten Erlaubnis.

Welche das aktuell sind, steht in einer amtlichen Liste, die für jeden einsehbar ist. Und wenn Sie wissen möchten, worin sich die dort geführten Anbieter praktisch unterscheiden: besuchen Sie wetten.com für Vergleiche. Der Rest dieses Textes handelt davon, wie lang der Weg bis zu dieser Selbstverständlichkeit war.

Warum in Sachsen so lange gar nichts ging

Im 19. Jahrhundert war das Glücksspiel in deutschen Kurorten eine europäische Angelegenheit. Bad Homburg, Wiesbaden und Baden-Baden zogen Adel, Künstler und Diplomaten an. Dann kam das Reichsgesetz, das öffentliche Spielbanken weder konzessionieren noch dulden wollte: Zum 31. Dezember 1872 mussten alle deutschen Spielbanken schließen. Erst das Gesetz über öffentliche Spielbanken vom 14. Juli 1933 schuf wieder eine Grundlage, und Baden-Baden öffnete im Oktober desselben Jahres als erstes Haus erneut.

Sachsen profitierte davon nicht. Die sächsischen Kurorte waren zu keinem Zeitpunkt Spielorte im Homburger Sinn, und nach 1945 lag der Freistaat in einem Staat, in dem privates Glücksspiel keine Rolle spielte. Was in anderen Bundesländern eine über Jahrzehnte gewachsene Institution war, musste hier nach 1990 komplett neu aufgebaut werden.

Drei Häuser, gegründet 1994

Die Sächsische Spielbanken-GmbH & Co. KG wurde am 5. September 1994 gegründet. Sie betreibt im Auftrag des Freistaats drei Standorte: Leipzig im Petersbogen, Dresden im Café Prag am Altmarkt und Chemnitz am Neumarkt. Wer dort erwartet, was Filme über Casinos zeigen, wird überrascht: Angeboten wird ausschließlich das sogenannte kleine Spiel, also Automaten. Roulette, Poker und Blackjack gibt es in elektronischer Form, klassische Tische mit Croupier nicht.

Interessant ist der Geldfluss. Die Spielbankabgabe geht an den Freistaat und wird nach Maßgabe des Haushaltsplans für gemeinnützige Zwecke verwendet, ein Teil des Aufkommens fließt zusätzlich an die Städte, in denen die Häuser stehen. Der Zutritt ist erst ab 18 Jahren erlaubt, Ausweis inklusive. Die Häuser sind also weniger Glamour als Verwaltung mit Spielbetrieb, und genau so wirken sie auch.

Der eigentliche Bruch kam 2021

Während die drei Standorte ihren Betrieb führten, verlagerte sich das Spiel längst auf Bildschirme, ohne dass es dafür einen bundesweit einheitlichen Rahmen gegeben hätte. Das änderte der Glücksspielstaatsvertrag 2021, der zum 1. Juli 2021 in Kraft trat und Online-Angebote wie virtuelles Automatenspiel, Online-Poker und Sportwetten erstmals in allen Ländern regelte.

Dazu gehört ein Kontrollapparat, der eher an Bankenaufsicht erinnert als an Spielsäle: eine amtliche Liste der erlaubten Anbieter, geführt von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, ein anbieterübergreifendes Sperrsystem, verpflichtende Limits und Vorgaben für Werbung. Das Sperrsystem ist dabei der praktisch wichtigste Teil, weil ein Eintrag für alle lizenzierten Anbieter gleichzeitig gilt.

Die Aufsicht sitzt näher als Wiesbaden

Für Leipzig hat diese Entwicklung eine geografische Pointe. Zuständig für die länderübergreifende Aufsicht im Internet ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, errichtet zum 1. Juli 2021 und seit dem 1. Januar 2023 vollständig im Amt. Ihr Sitz ist Halle an der Saale, gut 30 Kilometer von Leipzig entfernt.

Sie führt die Whitelist, auf der alle Veranstalter und Vermittler mit deutscher Erlaubnis stehen, und geht gegen unerlaubte Angebote vor. Ein Markt, der jahrzehntelang aus Sachsen und Umgebung heraus praktisch nicht existierte, wird heute also von einem Amt reguliert, das eine S-Bahn-Fahrt entfernt liegt. Das ist eine der stilleren Verschiebungen der vergangenen Jahre.

Was davon in der Stadt bleibt

Die Spielbank im Petersbogen gibt es weiterhin, und sie ist Teil dessen, wie Leipzig seine Abende gestaltet, zusammen mit Kino, Konzert und Kneipe. Nur ist sie eben nicht mehr der Ort, an dem sich entscheidet, wie in Sachsen gespielt wird. Diese Entscheidung fällt inzwischen auf Geräten, die keine Öffnungszeiten haben.

Was aus der Zeit der Konzessionen überlebt hat, ist das Prinzip der Erlaubnis: Ohne staatliche Genehmigung kein legales Angebot, damals per Konzession für einen einzelnen Saal, heute per Eintrag in eine Liste, die im Netz steht. Die Altersgrenze von 18 Jahren gilt online wie im Petersbogen, und die Sperr- und Limitfunktionen gehören zum Angebot dazu. Wer feststellt, dass sie nötig wären, findet über die Suchtberatungsstellen der Stadt Leipzig Ansprechpartner, die nichts verkaufen wollen.

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